Die Gründe für die MWST-Senkungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link
Nach unseren Abklärungen mit dem Rechtsdienst der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind sämtliche Leistungen (z. B. Update Service Verträge), die ab 1. Oktober 2017 jahresübergreifend für 2017/2018 fakturiert werden, zeitanteilig abzugrenzen und mit dem jeweils gültigen MWST-Satz auszuweisen. Jedoch müssen die bereits gestellten Rechnungen nicht korrigiert werden.
Eine Kurzbeschreibung zur Einrichtung der neuen Mehrwertsteuer-Sätze sowie der zeitanteiligen Aufteilung von Rechnungen bzw. Autofakturen finden Sie im geschützten Downloadbereich.